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Aktuelles

 — Freiwillig Krankenversichern - wer, warum, wie teuer? —

Die Mitglieder der GKV gehören entweder zum Kreis der Pflichtversicherten oder sie haben eine freiwillige Versicherung abgeschlossen. www.kvzentrale.com erläutert, wer eine freiwillige Krankenversicherung abschließen kann und informiert über die Höhe der Beiträge.

I. Kreis der freiwillig Krankenversicherten
Freiwillig Krankenversichern können sich u. a. Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Für den Arbeitnehmer ist die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidend, die jährlich zum 01. Januar vom Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt wird und die für das Jahr 2016 56.250€ beträgt. Solange diese Grenze nicht überschritten wird, ist der Arbeitnehmer Pflichtmitglied in der GKV. Liegt das Jahresarbeitsentgelt darüber, bleibt der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. Entscheidet er sich gegen eine Mitgliedschaft in der PKV, wird die Versicherung als freiwillige Krankenversicherung fortgeführt. Beamten ist eine freiwillige Krankenversicherung nur bedingt zu empfehlen. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bestehen Beihilfeansprüche gegenüber dem Dienstherrn in Höhe von 50 - 80 %, während bei einer freiwilligen Versicherung diese Ansprüche entfallen. Der Beamte muss dann die Beiträge vollständig selber tragen, da der Staat im Gegensatz zu anderen Arbeitgebern keine Arbeitgeberzuschüsse zahlt. Eine freiwillige Versicherung kommt daher allenfalls bei chronischen Vorerkrankungen oder kinderreichen Familien in Betracht, wenn kein günstiger privater Versicherungsschutz zu erlangen ist bzw. weil sich die kostenfreie Mitversicherung der Kinder als die günstigere Lösung darstellt.

II. Beitragshöhe
Die Mindestbemessungsgrundlage liegt im Jahr 2016 bei 968,33€. Bei einem Beitragssatz von 14,6 % ergibt sich daraus ein monatlicher Beitrag von 141,38€, der vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen ist. Der Zusatzbeitrag von zurzeit durchschnittlich 1,1 % entfällt vollständig auf den Arbeitnehmer. Für den Höchstbetrag wird nicht das Jahresarbeitsentgelt herangezogen, es gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.237,50€. Das darüber liegende Einkommen ist beitragsfrei.

Würzbach-Apoth